LEADER
LEADER ist eine Fördermaßnahme der EU zur Unterstützung der ländlichen Räume, bei der die Menschen vor Ort ihre Region aktiv mitgestalten können. Ziel ist eine nachhaltige Regionalentwicklung und die Förderung der Lebensqualität.
LEADER steht für die Abkürzung des französischen „Liaison entre actions de développement de l´économie rurale“ und bedeutet übersetzt: Verbindung von Aktionen zur Entwicklung der Wirtschaft im ländlichen Raum.
Die Finanzierung erfolgt aus dem „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER) sowie den Bundesländern.
Bereits seit 2015 gehört „Börde trifft Ruhr“ zu dem LEADER-Regionen in NRW. Ab 2023 stehen der Region wieder rund 2,7 Mio. Euro Fördermittel zur Verfügung, um innovative und nachhaltige Projekte gemeinsam mit den Menschen vor Ort zu entwickeln und umzusetzen.
Förderrahmen
Hinweise zu Projektinhalten der Struktur- und Dorfentwicklung
Mit dem Umzug der Strukturentwicklung und der Dorferneuerung in eine gemeinsame Richtlinie und der Einführung der neuen LEADER-Richtlinie sind für die LEADER-Regionen in NRW neue Regelungen entstanden, die seit Anfang 2024 folgende Auswirkungen auf die Projektförderung in LEADER haben:
- Projekte, die inhaltlich in die Struktur- und Dorfentwicklung (SDE) passen, werden nach den inhaltlichen Vorgaben der SDE-Richtlinie gefördert.
- Welche Projekte dies konkret betrifft, klärt das Regionalmanagement in Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg.
- Die Projekte können weiterhin Teil der LEADER-Region sein.
- Die Förderkonditionen der SDE-Richtlinie und der LEADER-Richtlinie werden in der jeweils strengeren Auslegung betrachtet.
Gerade aufgrund dieser neuen Situation gilt deshalb: Setzen Sie sich frühzeitig mit dem Regionalmanagement in Verbindung und besprechen Sie Ihre Projektidee mit uns! Wir möchten Ihnen weiterhin die bestmögliche Beratung bieten und Ihre Fragen rund um eine Förderung Ihrer Projektidee klären.
Schritte zum LEADER-Projekt
Schritt 1
In einem ersten Gespräch – telefonisch, persönlich oder per Videochat – stellen Sie uns Ihre Projektidee vor. Die Projektziele, der Mehrwert für die Region, der innovative Charakter sowie die Projektträgerschaft und Finanzierung sind wichtige Punkte, die hierbei diskutiert werden. Sie erstellen eine Projektbeschreibung sowie einen Kostenplan. Anhand dieser Unterlagen prüft das Regionalmanagement die generelle Förderfähigkeit der Projektidee, also die Frage: Passt das Projekt in die Regionale Entwicklungsstrategie (RES) und in die LEADER-Richtlinie?
Schritt 2
Im nächsten Schritt wird Ihre Idee von Ihnen ausgearbeitet und der Kostenplan mit Angeboten hinterlegt. Verschiedene Angebote werden eingeholt, um die Kosten verlässlich zu machen, damit Ihre Idee umfassend in der Sitzung der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) beraten werden kann. Je nach Kostenhöhe benötigen 1 bis 3 Angebote je Kostenposition.
Schritt 3
Es folgt die Vorstellung der Idee in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG). Die LAG ist das wichtigste Gremium im LEADER-Prozess. Sie entscheidet, ob ein Projekt aus LEADER-Mitteln gefördert werden soll anhand eines diskriminierungsfreien Bewertungsbogens. Sie stellen der LAG Ihre Projektidee vor und beantworten im Anschluss den LAG-Mitgliedern Fragen zum Projekt. Sie beraten und entscheiden, mithilfe des Bewertungsbogens, ob die Idee aus Sicht der Region gefördert werden soll.
Schritt 4
Ist die Projektidee von der LAG positiv entschieden, reichen Sie Ihre Projektidee als fertigen LEADER-Antrag über die Lokale Aktionsgruppe bei der Bezirksregierung Arnsberg ein. Dazu benötigen Sie eine Unternehmernummer der Landwirtschaftskammer. Das Regionalmanagement berät und unterstützt Sie dabei und prüft vorab, welche weiteren Unterlagen für die Vervollständigung des Antrags beigefügt werden sollten. Dazu haben wir für Sie eine Checkliste vorbereitet, die wir gemeinsam besprechen. Daraufhin prüft die Bezirksregierung Ihre Antragsunterlagen und entscheidet, ob die Idee aus förderrechtlicher Sicht genehmigt werden kann.
Schritt 5
Die Bezirksregierung verschickt nach erfolgreicher und positiver Prüfung den Zuwendungsbescheid an Sie. Wenn dieser vorliegt – und erst dann – darf die Umsetzung des Projektes beginnen und die Beauftragungen für Leistungen und Arbeiten erfolgen. Lesen Sie die Unterlagen aufmerksam durch. Welche Punkte Sie nach der Bewilligung noch beachten sollten, lesen Sie in der Checkliste.
Schritt 6
In der Umsetzungszeit des Projekts verwirklichen Sie Ihre Idee. Sollte es zu Änderungen im Vergleich zum Antrag kommen, hilft Ihnen das Regionalmanagement bei den formalen Vorgaben weiter. Änderungen im Projekt müssen immer gemeldet werden, im Besten Fall vor der Umsetzung der Ändernug, damit die Position förderfähig bleibt.
Schritt 7
Im letzten Schritt werden die Kosten für das Projekt abgerechnet, denn die Förderung ist eine sogenannte Erstattungsleistung. Sie erhalten die Förderung für die im Kostenplan angegebenen Ausgaben. Die Kostenerstattung kann auch mehrmals im Verlauf des Projekts stattfinden. Dabei werden Sie durch das Regionalmanagement unterstützt.
Sind alle Punkte der Umsetzung abgeschlossen schließt ein offizieller Projektabschluss und schriftliche Bestätigung an die Bezirksregierung das Projekt formal ab (Verwendungsnachweis).
Wir unterstützen Sie!
Bei jedem Schritt Ihrer Idee erhalten Sie Unterstützung durch das Regionalmanagement!
Bei Rückfragen oder Änderungen zu Ihrem Projekt kontaktieren Sie uns gerne rechtzeitig und umfassend.